Ablauf einer Mediation

Eine Mediation verläuft in 5 Phasen und folgt damit einem festgelegten Prozess. Zentrales Element ist die Phase 3, die ein wichtiger Bestandteil der Klärung ist.


Phase 1 - Eröffnung

Aufklärung der Medianden über den Ablauf der Mediation durch den Mediator und gemeinsame Verhandlung über Verhaltensregeln.

Grundregeln der Mediation sind: Gegenseitiges Ausredenlassen, keine Beleidigungen zu äußern und das Interventionsrecht des Mediators. 

Darüber hinaus können gemeinsam weitere Regeln aufgestellt werden. 

Stimmen alle Beteiligten den vereinbarten Regeln und dem geplanten Ablauf der Mediation zu, kann die Vereinbarung schriftlich fixiert und unterschrieben werden. 



Phase 2 - Sichtweisen

Der Mediator fragt von den Medianden die Themen zum Konfliktfall ab und visualisiert sie (Flipchart / Whiteboard).

Dann werden die Standpunkte von den Medianden erläutert.  Es gibt keine Zeitvorgaben! Der Mediator achtet auf Ausgewogenheit der Redezeit. Er spiegelt, fasst zusammen, formuliert um und hinterfragt.

Der Mediator ist in dieser Phase Mittler in der Kommunikation zwischen den Medianden.



Phase 3 - Hintergründe

Jetzt geht es in die Tiefe: Was ist der Konflikt hinter dem Konflikt? Was sind die Interessen und Bedürfnisse der Medianden?

Es werden nun Bedürfnisse und Gefühle herausgearbeitet, sowie Interessen und Wünsche beschrieben. Der Mediator hinterfragt, klärt, formuliert wertschätzend und stellt so schrittweise das direkte Gespräch zwischen den Medianden her.



Phase 4 - Lösungen

Auf Basis der Phase 3 beginnen die Medianden nun selbst Lösungsoptionen zu erarbeiten. 

Es werden zuerst alle Ideen gesammelt, gemeinsam besprochen, abgestimmt und eventuell angepasst.

Dann kommt der entscheidende Part: Die Medianden bewerten welche der Ideen sie für lösungsfähig halten und erarbeiten so einen Konsens.

Der Mediator ist hier der "Wächter" des Ablaufs und unterstützt bei Bedarf - den Weg beschreiten die Medianden selbst. 



Phase 5 - Einigung

Es wird eine Abschlussvereinbarung vorformuliert, die - so von den Medianden gewünscht - von Anwälten überprüft werden kann. Am Ende der Mediation wird das Ergebnis schriftlich festgehalten und im Anschluss von allen Beteiligten, auch dem Mediator, unterzeichnet.

Diese Vereinbarung kann zum Beispiel die Basis für eine notarielle Urkunde oder sogar einen Gerichtsentscheid sein.