Begriffserklärungen

allparteilich

Der Mediator ist 'allparteilich' - das heißt er nimmt die Position jeder beteiligten Partei gleichermaßen ein. Er versucht die Parteien mit Ihren Konflikten und Erwartungen zu verstehen und vermittelt ein gegenseitiges Verständnis. Er steht weder auf der Seite der einen Partei, noch auf der der anderen Partei.

 

eigenverantwortlich

Die Medianden sind für das Ergebnis der Mediation selbst verantwortlich. Der Mediator hilft bei der Lösungsfindung. Er hat die Prozessverantwortung für die Gesprächsführung, jedoch nicht die Verantwortung für das Ergebnis der Mediation.

 

ergebnisoffen

Eine Mediation hat keine Vorgabe für ein gewünschtes Ergebnis. Das heißt, die Parteien dürfen verhandlungsbereit sein und eigenverantwortlich am Ergebnis mitarbeiten.

 

freiwillig

Die Mediation ist (üblicherweise) freiwillig für alle Beteiligten. Wer nicht teilnehmen will, wird sich kaum konstruktiv um eine Lösung bemühen wollen. Im Unternehmensumfeld kann die Freiwilligkeit eingeschränkt sein, wenn es zum Beispiel um Gruppenkonflikte geht und eine Klärung zur weiteren effektiven Zusammenarbeit erforderlich ist.

 

Mediand(en)

Die an einer Mediation beteiligten Parteien werden auch Medianden genannt.

 

strukturiert

Eine Mediation unterliegt einem strukturierten Prozess, den der Mediator verantwortlich führt.

 

unabhängig

Der Mediator ist nicht von den Mediaden abhängig - weder finanziell noch emotional. Er ist auch nicht von den Vorgaben einer übergeordneten Institution oder dem Wohlwollen eines Auftraggebers abhängig.

 

vertraulich

Dies ist der Dreh- und Angelpunkt einer Mediation und ist sogar in §4 MediationsG festgeschrieben. Nichts von dem, was während einer Mediation gesagt oder besprochen wird, darf an Dritte weitergetragen werden - Ausnahme: die Parteien vereinbaren darüber hinaus, dass (bestimmte) Informationen weitergetragen werden dürfen.

Die Vertraulichkeit geht sogar soweit, dass sich der Mediator in einem eventuellen späteren Zivilprozess auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und die Aussage verweigern kann.